Die Kanzlei kümmert sich auch um die Übersetzung von gerichtlichen Dokumenten vom Spanischen ins Englische und Deutsche und von diesen beiden Sprachen ins Spanische, da die selbige qualifiziertes Personal hat, indem diese außerdem über externe Dienste von vereidigten Übersetzern verfügt, um diese Übersetzungen, wenn es notwendig ist, beglaubigen zu lassen.
Neben den Rechtsanwälten, die den drei Sprachen mächtig sind, die Verwaltungssekretärin und Verantwortliche der deutschen Übersetzungen (vom Deutschen oder ins Deutsche) Frau Kerstin Steinfeld, ist gebürtige Deutsche.